FAQ: Rechte und Pflichten im Rahmen von FSJ und BFD Häufig gestellte Fragen und die Antworten

An dieser Stelle finden Sie häufig gestellte Fragen zu Rechten und Pflichten im FSJ/BFD. Hast Du eine Frage, die hier noch nicht berücksichtigt ist?

Dann nimm doch einfach Kontakt zu uns auf; und wir versuchen, Deine Frage so bald wie möglich zu beantworten.

Sie fragen – wir antworten

FSJ: Personen zwischen 16 und 26 Jahren
BFD: Alle Bürger*innen, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben

In der Regel dauert ein FSJ/BFD 12 Monate, es sind aber auch 6 bis 18 Monate möglich.

FSJ: Meistens in Vollzeit, in besonderen Fällen ist auch ein FSJ in Teilzeit möglich. Unsere Einsatzstellen beraten Sie gerne.
BFD: Unter 27 Jahre in Vollzeit. Für Bundesfreiwillige über 27 Jahre auch in Teilzeit, mindestens jedoch 20 Stunden in der Woche, möglich.

Dies ist je nach Einsatzstelle verschieden. Details sind in der jeweiligen Dienststelle zu erfahren; in der Regel jedoch 38,5 Stunden bzw. 40 Stunden pro Woche. Darüber hinaus orientieren sich die Arbeitszeiten an den in der Einsatzstelle üblichen Gegebenheiten.

Abhängig von der Dauer des FSJ/BFD steht den Freiwilligen anteilig Urlaub zu. Bei einer 12-monatigen Dienstzeit sind dies 26 Urlaubstage.

Sämtliche Kosten werden vom Arbeitgeber getragen.

Ja, den gibt es. Es besteht die Möglichkeit, dafür frei zu bekommen.

Wenn es erforderlich ist oder die Einsatzstelle es wünscht, wird Arbeitskleidung von der Einsatzstelle gestellt. (z. B. Schutzkleidung: Schuhe, Hose, Jacke etc.).

Nein, nicht zwangsläufig. In den meisten Bereichen ist es allerdings von Vorteil.

Nein. Das ist nicht möglich.

Am Ende des Freiwilligendienstes hat man Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, außerdem erhält man ein Zertifikat über die Teilnahme am FSJ/BFD.

Man erhält ein von der Dienststelle festgelegtes Taschengeld.

Ja. Eltern haben die Chance, Kindergeld zu beantragen, wenn ihr Kind beschließt, den Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr zu machen und während dieses freiwilligen Engagements noch keine 25 Jahre alt ist.

Grundsätzlich kann man seinen Freiwilligendienst zum 1. oder 15. jedes Monats beginnen, optimalerweise zwischen dem 1.8. und 1.10. eines jeden Jahres.

Ja, können sie. Sie benötigen keine Arbeitsgenehmigung, nur eine Aufenthaltsgenehmigung.

Ja, im FSJ und BFD muss man begleitende Seminare besuchen, sie sind verpflichtend.

FSJ: 25 Seminartage bei einer Dienstzeit von 12 Monaten
BFD: Ist man unter 27 Jahren, sind bei einer Dienstzeit von 12 Monaten 25 Seminartage zu besuchen. BFDler*innen über 27 Jahren besuchen pro Einsatzmonat einen Seminartag, bei einer 12-monatigen Dienstzeit also 12 Seminartage.

Ja.

Ja.

In vielen pädagogischen Ausbildungs- und Studiengängen wird das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder der Bundesfreiwilligendienst (BFD) als Praktikum anerkannt. Sie sollten sich allerdings genau erkundigen, ob das bei dem gewünschten Ausbildungs- bzw. Studiengang der Fall ist.

Unsere Dienststellen bemühen sich stets, den Wünschen der Bewerber*innen gerecht zu werden. Sprechen Sie Ihre Wünsche daher gezielt an Ihrem Einsatzort an.

Hier können Sie einen Überblick über die verschiedenen Arbeitsfelder einsehen.

Der ASB in NRW bietet zahlreiche Einsatzstellen bei ASB-Regionalverbänden sowie bei externen Partnern an. Eine Übersicht finden Sie hier.

Weitere Informationen für Freiwillige

Hier finden Sie einen Überblick über Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr beim ASB in NRW.

Zu den Infos

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Unser Team für Freiwilligendienste hilft Ihnen gerne weiter.

E-Mail an den ASB schreiben