
Rettungsdienstfortbildungen
Gemäß Rettungsdienstgesetz NRW ist im Rettungsdienst eingesetztes Personal fortbildungspflichtig. Die Fortbildungspflicht umfasst pro Jahr mindestestens 30 Stunden. Wie bieten passende Fortbildungen an!
Rettungsdienstfortbildung
Rettungdienstfortbildung nach §5 Abs. (4) RettG NRW gemäß des gemeinsamen Rettungsdienstkompediums zur Schulung von Standards für die präklinische Notfallversorgung.
Geeignet für Mitarbeitende des Rettungsdienstes mit der Qualifikation Rettungshelfer*in (auch RH NRW), Rettungssanitäter*in, Rettungsassistent*in und Notfallsanitäter*in.
Ablauf und Inhalte
Die Inhalte der Pflichtfortbildungen sind in enger Abstimmung des Trägers jährlich festgelegt blockweise zu je vier Tagen geplant.
Darüber hinaus bieten wir regelmäßig weitere Fortbildungen an, beispielsweise Workshops zum schwierigen Atemweg – diese Termine werden ebenfalls regelmäßig aktualisiert und eingepflegt.
Für Mitarbeitende im Rettungsdienst Dortmund ist die Teilnahme grundsätzlich kostenlos (Nachweis mitbringen).
Kosten
| Preis | Bemerkungen |
| 110€ | pro Tag |
| 440€ | pro Block |
Unsere Fortbildungstermine:
