Die Sanitätsgruppe
Im Bezug auf die Standards der modernen Notfallrettung, kommen der Sanitätsgruppe im wesentlichen eine verstärkende und ergänzende Funktion zu.
Gemäß der feststehenden Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) werden die Rettungsleitstellen bei Großschadenslagen mit Personenschäden zunächst alle zur Verfügung stehenden eigene Rettungsmittel (und/oder der benachbarten Rettungsdienstkreise), rettungsdienstliche SEGen und die Luftrettung alarmieren. Eine primäre Versorgung wird durch das rettungsdienstliche Personal begonnen.
Der Leitende Notarzt (LNA) hat hierbei die medizinische Einsatzleitung; der Organisatorische Leiter (OrgL) bestimmt den Einsatz der Rettungsmittel.
Aufgaben der Sanitätsgruppe:
- Führt dringend benötigtes Material wie Tragen, Decken, Infusionen, Sauerstoffgeräte, Verbandstoffe usw. an die Einsatzstelle
- unterstützt die Notärzte und das Rettungsdienstpersonal bei der Versorgung der Verletzten
- Schafft die erforderliche Infrastruktur an der Einsatzstelle durch Einrichten eines Behandlungsplatzes
- Sucht ggf. Verletzte und führt deren Erstversorgung durch
- Übernimmt erstversorgte Verletzte, z.B. von der Patientenablage und bringt diese zum Behandlungsplatz
- Versorgt und betreut Verletzte und Kranke bis zu deren Abtransport in die Klinik
- versorgt die leicht verletzten Betroffenen und sorgt so für eine Entlastung des Rettungsdienstes, der Notärzte und der Krankenhäuser
- Nimmt unverletzte Betroffene in ihre Obhut und betreut ggf. bis zur Übergabe an die Betreuungsgruppe
- Sorgt für die Registrierung und Dokumentation
Kapazitäten der Sanitätsgruppe:
- Die Personalstärke und die Ausstattung der Sanitätsgruppe der Einsatzeinheit ist für die Versorgung von 20 Verletzten ausgelegt. In Zusammenarbeit mit einem Notarzt des Rettungsdienstes, zwei RTW- und einer KTW - Besatzung versorgen der Arzt und die neun Helfer der Sanitätsgruppe der Einsatzeinheit:
- 2 - 3 schwerverletzte Personen (Behandlungspriorität mit anschließender Transportpriorität, u.a. Infusions- und Intubationstherapie) und
- 4 - 5 mittelschwerverletzte Personen (Behandlungspriorität, aber keine Transportpriorität) und
- 12 leichtverletzte Personen (keine Behandlungs- und Transportpriorität)
Bei einer großen Anzahl verletzter Personen haben die sanitätsdienstlichen Aufgaben Vorrang.
Daher werden alle Einsatzkräfte der Einsatzeinheit zunächst sanitätsdienstlich tätig.
- Verrichtet handwerklich-technische Tätigkeiten mit entsprechendem Werkzeugen und Hilfsmitteln
- Errichtet Zelte
- Errichtet und betreibt sicherheitsgerecht technische Geräte und Anlagen (Notstromversorgung, Beleuchtung, Zeltheizgeräte, usw.)
- Überwacht die technischen Geräte während des laufenden Betriebes
- Wirkt bei der Logistik der gesamten Einsatzeinheit mit
- Überwacht den geeigneten Atem- und Körperschutz der Einsatzkräfte
- Berät die Einheit fachlich bei Unfällen mit chemischen oder radiologischen Stoffen
- Führt technische Maßnahmen zum Schutze der Einheit bei Unfällen mit Gefahrenstoffen durch
Über die technischen Tätigkeiten hinaus überwacht die Gruppe Sicherheit und Technik die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften und anderer Sicherheitsvorschriften.