Zivil- und Katastrophenschutz
Katastrophen sind nicht völlig auszuschließen und können jeden treffen.
Daher müssen vorsorglich geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der Betroffenen sichergestellt werden, um die Folgen zu bewältigen.
Der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren aller Art zählt zu den fundamentalen Aufgaben eines Staates und wird zu Recht von jedem Bürger erwartet.
So wie die Vorhaltung des Rettungsdienstes zum Schutz vor alltäglichen Unfällen und Erkrankungen selbstverständlich ist, muss die Gesellschaft auch auf nicht alltägliche Schadensereignisse (also für Naturkatastrophen oder technische Zwischenfälle wie Flugzeugabstürze, Eisenbahn- oder Industrieunfälle) vorbereitet sein. Zum Anfang des 21. Jahrhunderts sind nun auch terroristische Anschläge zu den denkbaren Schadensszenarien zu zählen.
Der ASB wirkt mit freiwilligen Helfern, insbesondere in Einheiten des Sanitätsdienstes und des Betreuungsdienstes, im Katastrophenschutz mit.