Häufig gestellte Fragen zur Erste-Hilfe-Ausbildung für den Führerschein
Welcher Kurs muss für welche Führerscheinklasse besucht werden?
Für die Führerscheinklassen A, A1, B, BE, L, M, S oder T wird die Teilnahme an dem achtstündigen Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen gefordert. Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E ist ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs erforderlich.
Was kostet der Kurs?
Lebensrettende Sofortmaßnahmen 25 Euro , Erste-Hilfe-Kurs 35 Euro.
Wie lange gilt die Bescheinigung?
Die Teilnahme an den Kursen "Erste Hilfe" oder "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" soll Sie in die Lage versetzen, u.a. bei Straßenverkehrsunfällen schnell und wirksam zu helfen. Wenn Ihr letzter Kurs über zwei Jahre zurückliegt, haben Sie jedoch möglicherweise einiges wieder vergessen. Deshalb entscheidet die jeweilige Führerscheinannahmestelle, ob sie über zwei Jahre alte Teilnahmebescheinigungen noch akzeptiert. Zu ihrem persönlichen Nutzen empfielt der ASB auch Führerscheininhabern, ihre Kenntnisse alle zwei Jahre aufzufrischen z.B. mit einem achtstündigen Erste-Hilfe-Training. Diese Auffrischungen ersetzen jedoch nicht die für den Führerschein geforderten Kurse.
Wo bekomme ich bei Verlust eine Ersatzbescheinigung?
Ersatzbescheinigungen erhalten Sie dort, wo Sie Ihre Ausbildung absolviert haben. Wenn Ihr letzter Kurs mehr als fünf Jahre zurückliegt, ist die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung allerdings nicht mehr möglich, da die Teilnahmelisten nur fünf Jahre lang aufbewahrt werden.