Häufig gestellte Fragen zur Erste-Hilfe-Ausbildung im Betrieb
Kann die Ausbildung auch in den Räumen des Betriebs durchgeführt werden?
Nach Absprache führt der ASB die Aus- oder Fortbildung in Ihrem Betrieb durch. Die Kurse sollten mindestens zehn und höchstens 20 Teilnehmer haben.
Welche Lehrgänge müssen betriebliche Ersthelfer besuchen?
Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer erfolgt durch die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, der 16 Unterrichtsstunden á 45 Minuten umfasst. Die Ersthelfer bilden sich alle zwei Jahre durch die Teilnahme an einem achtstündigen Erste-Hilfe-Training fort, natürlich können sie statt des Trainings auch erneut den Erste-Hilfe-Lehrgang besuchen.
Was kosten die Kurse?
Die Höhe der Teilnahmegebühren erfahren Sie bei uns telefonisch oder per E-Mail. Vielfach übernehmen die zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse) aufgrund einer Vereinbarung die Gebühren für betriebliche Ersthelfer. Bitte fragen Sie gegebenenfalls dort oder in Ihrem Betrieb nach.
Wo bekomme ich bei Verlust eine Ersatzbescheinigung?
Ersatzbescheinigungen erhalten Sie, wo Sie Ihre Ausbildung absolviert haben. Wenn Ihr letzter Kurs mehr als fünf Jahre zurückliegt, ist die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung allerdings nicht mehr möglich, da die Teilnahmelisten nur fünf Jahre lang aufbewahrt werden.