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Betreuungsgruppe

Die Betreuungsgruppe

Nicht alle Betroffene eines Unglückfalls sind verletzt und werden aufgrund dessen nicht vom Rettungsdienst/Sanitätsdienst versorgt und ins Krankenhaus gebracht. Die Betreuungsgruppe sollte deshalb zukünftig zeitnah in die Hilfeleistung bei allen Großschadenslagen mit Personenbeteiligung einbezogen werden.




Aufgaben der Betreuungsgruppe:

  • Leisten den Betroffenen überall dort Hilfe, wo sie sich aufgrund der Situation aus eigenem Vermögen nicht selbst helfen können
  • Betreut und versorgt hilfebedürftige Menschen mit lebensnotwendigen Versorgungsgütern
  • Sorgt für Verpflegung und vorläufige, vorübergehende Unterbringung von Betroffenen
  • Sichert die soziale Belange der Betroffenen 

Betreuungslage:
Die Betreuungsgruppe ist so ausgelegt, dass sie alleine ca. 100 betreuungsbedürftige Personen versorgen und betreuen kann. Sind aufgrund des Schadensereignisses und der Situation an der Einsatzstelle überwiegend Betreuungsaufgaben zu erfüllen, werden diese von der gesamten Einsatzeinheit durchgeführt. Die gesamte Einsatzeinheit kann bis zu 500 Personen, je nach notwendiger Betreuungsintensität, unterbringen, verpflegen und sozial betreuen.