Nicht alle Betroffene eines Unglückfalls sind verletzt und werden aufgrund dessen nicht vom Rettungsdienst/Sanitätsdienst versorgt und ins Krankenhaus gebracht. Die Betreuungsgruppe sollte deshalb zukünftig zeitnah in die Hilfeleistung bei allen Großschadenslagen mit Personenbeteiligung einbezogen werden.
Aufgaben der Betreuungsgruppe:
Betreuungslage:
Die Betreuungsgruppe ist so ausgelegt, dass sie alleine ca. 100 betreuungsbedürftige Personen versorgen und betreuen kann. Sind aufgrund des Schadensereignisses und der Situation an der Einsatzstelle überwiegend Betreuungsaufgaben zu erfüllen, werden diese von der gesamten Einsatzeinheit durchgeführt. Die gesamte Einsatzeinheit kann bis zu 500 Personen, je nach notwendiger Betreuungsintensität, unterbringen, verpflegen und sozial betreuen.